GurtDex DGUV R 112-198 · DGUV G 312-906 · EN 365

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Ratgeber · Absturzschutz

PSA gegen Absturz prüfen: Wie oft, durch wen — und wann muss sie weg?

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten · Für Dachdecker, Gerüstbau, Industriekletterer, Facility-Management, Windkraft und Bauhöfe

Ein Auffanggurt wird im Idealfall nie gebraucht — und genau deshalb fällt sein Zustand oft erst auf, wenn es zu spät ist. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gehört zur höchsten Risikokategorie. Für sie gilt: Sichtkontrolle vor jeder Benutzung, Prüfung durch einen Sachkundigen mindestens alle zwölf Monate und ein Nachweis für jeden einzelnen Artikel. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, die Prüfpunkte und die Ablegereife.

Was zählt zur PSA gegen Absturz?

Zur PSAgA gehören alle Bestandteile eines Auffang-, Rückhalte- oder Haltesystems, unter anderem:

Nach der EU-PSA-Verordnung 2016/425 ist PSAgA Kategorie III — Ausrüstung gegen tödliche Gefahren. Daraus folgen besondere Pflichten bei Unterweisung, Prüfung und Dokumentation.

Welche Vorschriften gelten?

PSA-Benutzungsverordnung DGUV Regel 112-198 DGUV Regel 112-199 (Retten) DGUV Grundsatz 312-906 EN 365

Die PSA-Benutzungsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, geeignete PSA bereitzustellen, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und die Beschäftigten zu unterweisen. Die DGUV Regel 112-198 konkretisiert die Benutzung von PSA gegen Absturz einschließlich der Prüfungen, die DGUV Regel 112-199 das Retten aus Höhen und Tiefen. Wer als Sachkundiger prüfen darf, beschreibt der DGUV Grundsatz 312-906. Die Norm EN 365 regelt die Anforderungen an Gebrauchsanleitung, Kennzeichnung und regelmäßige Überprüfung.

Die Prüffristen im Überblick

Vor jeder Benutzung: Sicht- und Funktionskontrolle durch den Benutzer

Wer die Ausrüstung anlegt, kontrolliert sie selbst auf offensichtliche Schäden: Schnitte oder Abrieb am Gurtband, aufgegangene Nähte, verformte Beschläge, einen ausgelösten Falldämpfer, einen nicht schließenden Karabiner. Diese Kontrolle wird in der Unterweisung geübt.

Mindestens alle 12 Monate: Prüfung durch einen Sachkundigen

Zusätzlich ist die PSAgA nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Bei hoher Beanspruchung — Baustelle, Schmutz, Chemikalien, häufiger Einsatz — können kürzere Intervalle nötig sein. Das Ergebnis wird für jeden Artikel einzeln dokumentiert.

Nach einem Sturz: sofort aus der Benutzung nehmen

Ausrüstung, die durch einen Absturz beansprucht wurde, ist sofort der Benutzung zu entziehen und darf erst nach Freigabe durch einen Sachkundigen wieder verwendet werden. Ein ausgelöster Falldämpfer oder ein beanspruchtes Verbindungsmittel wird in der Regel ausgesondert.

Wer ist „Sachkundiger" für PSA gegen Absturz?

Sachkundiger ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über PSA gegen Absturz hat und mit den einschlägigen Vorschriften so vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand beurteilen kann. Der DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt die Anforderungen an Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis. In der Praxis wird die Sachkunde über einen Lehrgang mit Prüfung erworben und durch regelmäßige Fortbildung aktuell gehalten. Häufig lassen Hersteller zusätzlich nur geschulte Personen für ihre Geräte zu — etwa bei Höhensicherungsgeräten, die teilweise nur der Hersteller selbst warten darf.

Ablegereife: Wann muss PSAgA ausgesondert werden?

Auch unbenutzte Ausrüstung altert. Textile Bestandteile verlieren durch UV-Licht, Feuchtigkeit, Wärme und Chemikalien an Festigkeit. Die maximale Gebrauchsdauer legt der Hersteller in der Gebrauchsanleitung fest; bei textilen Gurten und Verbindungsmitteln liegt sie typischerweise im Bereich von sechs bis zehn Jahren ab Herstellung. Unabhängig vom Alter wird ausgesondert, wenn

Die 12 Prüfpunkte bei PSA gegen Absturz

Die Checkliste orientiert sich am Prüfumfang nach DGUV Grundsatz 312-906 und EN 365:

  1. GurtbandSchnitte, Abrieb, Verfärbungen, Verhärtungen, Brandstellen.
  2. NähteVollständig, keine gerissenen oder gelösten Fäden, Kontrastnähte intakt.
  3. Beschläge & SchnallenVerformung, Risse, Korrosion, Funktion der Verstellung.
  4. AuffangösenRückenöse und Brustschlaufen unbeschädigt und unverformt.
  5. VerbindungsmittelSeil oder Band ohne Beschädigung, Endverbindungen fest.
  6. FalldämpferNicht ausgelöst, Aufreißindikator und Hülle intakt.
  7. KarabinerVerschluss schließt selbsttätig, Verriegelung funktioniert, keine Verformung.
  8. HöhensicherungsgerätBlockierfunktion, Seil- oder Bandeinzug, Sturzindikator, Wartungsfrist.
  9. Mitlaufendes AuffanggerätFunktion auf der Führung, Blockierung, Bauteile vollständig.
  10. KennzeichnungHersteller, Typ, Norm, Seriennummer und Herstelldatum lesbar.
  11. GebrauchsdauerAblegereife nach Herstellerangabe noch nicht erreicht.
  12. Gebrauchsanleitung & NachweisAnleitung vorhanden, Prüfkarte des Artikels aktuell.

Bewertung: Das Ampelverfahren

Dokumentation: Ein Nachweis für jeden Artikel

Für PSAgA wird üblicherweise eine Prüfkarte oder ein Prüfbuch pro Artikel geführt. Darin stehen:

Nicht vergessen: Unterweisung und Rettungskonzept

Für PSA der Kategorie III verlangt die PSA-Benutzungsverordnung eine Unterweisung mit praktischen Übungen. Und wer PSA gegen Absturz einsetzt, braucht ein Rettungskonzept: Eine Person, die nach einem Sturz bewusstlos im Gurt hängt, muss innerhalb kurzer Zeit gerettet werden können. Wie das geht, beschreibt die DGUV Regel 112-199.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt die genannten Vorschriften allgemein verständlich wieder und ersetzt weder Rechtsberatung noch die Gebrauchsanleitung des Herstellers. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen der PSA-Benutzungsverordnung, der DGUV-Regeln 112-198 und 112-199, des DGUV Grundsatzes 312-906, die Herstellerangaben und die Gefährdungsbeurteilung.
Häufige Fragen

FAQ zur PSAgA-Prüfung

Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?

Vor jeder Benutzung kontrolliert der Benutzer die Ausrüstung selbst auf offensichtliche Schäden. Zusätzlich ist sie nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Bei starker Beanspruchung kann ein kürzeres Intervall erforderlich sein, nach einem Sturz ist sie sofort aus der Benutzung zu nehmen.

Wer darf PSAgA prüfen?

Die jährliche Prüfung führt ein Sachkundiger für PSA gegen Absturz durch. Die Anforderungen an Ausbildung und Befähigungsnachweis beschreibt der DGUV Grundsatz 312-906. Für manche Geräte, etwa bestimmte Höhensicherungsgeräte, schreibt der Hersteller zusätzlich eine Wartung durch ihn selbst oder durch von ihm geschulte Personen vor.

Wie lange darf ein Auffanggurt benutzt werden?

Die maximale Gebrauchsdauer legt der Hersteller fest. Bei textilen Auffanggurten liegt sie typischerweise im Bereich von sechs bis zehn Jahren ab Herstellung. Unabhängig vom Alter wird ein Gurt ausgesondert, wenn er durch einen Sturz beansprucht wurde oder der Sachkundige sicherheitsrelevante Schäden feststellt.

Muss die PSAgA-Prüfung dokumentiert werden?

Ja. Üblich ist eine Prüfkarte pro Artikel mit Hersteller, Typ, Seriennummer, Herstell- und Kaufdatum, erster Benutzung und allen Prüfungen mit Ergebnis und Name des Sachkundigen. Ohne diesen Nachweis lässt sich im Schadensfall nicht belegen, dass die Ausrüstung in ordnungsgemäßem Zustand war.

Was passiert mit PSA nach einem Sturz?

Sie wird sofort der Benutzung entzogen. Ein ausgelöster Falldämpfer und durch Sturz beanspruchte Verbindungsmittel oder Gurte werden in der Regel ausgesondert. Ob einzelne Bauteile wieder verwendet werden dürfen, entscheidet ausschließlich ein Sachkundiger nach den Vorgaben des Herstellers.

Braucht man für PSAgA eine jährliche Unterweisung?

Ja. Für PSA der Kategorie III, zu der PSA gegen Absturz gehört, verlangt die PSA-Benutzungsverordnung eine Unterweisung mit praktischen Übungen. In der Praxis wird sie mindestens jährlich durchgeführt und umfasst Anlegen, Kontrolle vor Benutzung, richtiges Anschlagen und das Rettungskonzept.

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